Hunde bitte anleinen
Das Ordnungsamt der Stadt Marktheidenfeld weist aus gegebenen Anlass auf die Hundehaltungsverordnung der Stadt Marktheidenfeld hin, in der die Anleinpflicht für Hunde geregelt ist:
Große Hunde sind danach in allen öffentlichen Anlagen, das heißt auf Flächen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Bereich der Stadt Marktheidenfeld ständig an der Leine zu führen.
Hierzu zählen auch das Mainufer mit den umliegenden Freiflächen zwischen der Nordbrücke und dem Felsenkeller sowie die Flächen der Kammerwiese zwischen Lohgraben, Mühlweg, Dillbachgraben und Erlenbach.
Als groß gilt ein Hund, dessen Schulterhöhe mindestens 50 Zentimeter beträgt. Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten.
Alle Hunde, ob groß oder klein, sind in öffentlichen Anlagen - Flächen, die mit Rasen, Blumen oder Gehölzen bestanden sind und gärtnerisch gepflegt werden - sowie entlang ausgewiesener Rad- und Reitwege an der Leine zu führen. Hierzu zählt auch der Mainradweg.
Zusätzlich kann im Straßenverkehr eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde gelten, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gemäß § 28 der Straßenverkehrsordnung zu gewährleisten.
Unabhängig von der Anleinpflicht für bestimmte Bereiche in der Öffentlichkeit gelten die allgemeinen Regeln der gegenseitigen Rücksichtnahme. Denn nicht alle Menschen mögen Hunde, manche haben sogar Angst vor ihnen.
Sobald sich mehrere Spaziergänger unterwegs begegnen, sollte der Hund zu sich gerufen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Hundehalter selbst beurteilen kann, dass sein der Hund zutraulich und ungefährlich ist. Gleiches gilt bei Begegnungen mit Sporttreibenden, insbesondere Menschen, die Fahrrad fahren, reiten oder joggen.
Wenn ein Hundehalter oder eine -halterin mit einem angeleinten Hund spazieren geht, sollte der eigene Hund ebenfalls „solidarisch“ angeleint werden. Eventuell hat es triftige Gründe, weshalb der andere Hund an der Leine geführt wird.
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